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   BVerwG, 20.06.2002 - 3 C 1.02   

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https://dejure.org/2002,1824
BVerwG, 20.06.2002 - 3 C 1.02 (https://dejure.org/2002,1824)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.2002 - 3 C 1.02 (https://dejure.org/2002,1824)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 3 C 1.02 (https://dejure.org/2002,1824)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    LAG § 349 Abs. 5 Satz 1 1. Halbsatz
    Erbe des Ausgleichsleistungsempfängers; Rückzahlungsverpflichtete; Bestandskraft des Leistungsbescheides an Nichtberechtigten; Ausgleichsleistung aufgrund unrichtigen Erbscheins.

  • Bundesverwaltungsgericht

    LAG § 349 Abs. 5 Satz 1 1. Halbsatz
    Ausgleichsleistung; Ausgleichsleistung aufgrund unrichtigen Erbscheins; Bestandskraft des Leistungsbescheides an Nichtberechtigten; DDR; Erbe; Erbe des Ausgleichsleistungsempfängers; Erbschein; Lastenausgleich; Mietgrundstück; Nacherbe; Nichtberechtigter; ...

  • Wolters Kluwer

    Erbe - Erblasser - Nacherbe - DDR - Mietwohngrundstück - Schadensausgleichsleistung - Ausgleichsleistungsempfänger - Rückzahlungsverpflichteter - Bestandskraft eines Leistungsbescheides - Nichtberechtigter - Ausgleichsleistung - Unrichtiger Erbschein

  • Judicialis

    LAG § 349 Abs. 5 Satz 1 1. Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LAG § 349 Abs. 5 S. 1 Hs. 1
    Lastenvergleichsrecht - Erbe des Ausgleichsleistungsempfängers; Rückzahlungsverpflichtete; Bestandskraft des Leistungsbescheides an Nichtberechtigten; Ausgleichsleistung aufgrund unrichtigen Erbscheins

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3189
  • NVwZ 2003, 343 (Ls.)
  • NJ 2002, 665
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 9.99

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistung; Schadensausgleich; auszugleichender

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2002 - 3 C 1.02
    Erben des Empfängers einer Ausgleichsleistung nach dem Lastenausgleichsgesetz sind - unter der Voraussetzung des Vorliegens des Empfangs einer Schadensausgleichsleistung - auch dann nach § 349 Abs. 5 Satz 1 1. Halbsatz LAG Rückzahlungsverpflichtete, wenn der Erblasser nur in Folge eines unrichtigen Erbscheins bestandskräftig die Ausgleichsleistung für ein Mietwohngrundstück in der DDR erlangt hatte, und sie nach der wahren Rechtslage als Nacherben eines Dritten Eigentümer des betreffenden Grundstücks geworden sind (im Anschluss an das Senatsurteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 9.99 -).

    Der Senat hat mit Urteilen vom 22. Oktober 1998 (BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 und BVerwG 3 C 16.98) sowie vom 18. Mai 2000 (BVerwG 3 C 9.99) als maßgebliche Grundlage für den Rückforderungsanspruch wegen Schadensausgleichs nach § 349 LAG den durch den früheren bestandskräftigen Feststellungsbescheid im Lastenausgleichsverfahren festgestellten Schaden angesehen.

  • BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 37.97

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Aufbauhypothek;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2002 - 3 C 1.02
    Der Senat hat mit Urteilen vom 22. Oktober 1998 (BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 und BVerwG 3 C 16.98) sowie vom 18. Mai 2000 (BVerwG 3 C 9.99) als maßgebliche Grundlage für den Rückforderungsanspruch wegen Schadensausgleichs nach § 349 LAG den durch den früheren bestandskräftigen Feststellungsbescheid im Lastenausgleichsverfahren festgestellten Schaden angesehen.
  • BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 16.98

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wegnahme;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2002 - 3 C 1.02
    Der Senat hat mit Urteilen vom 22. Oktober 1998 (BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 und BVerwG 3 C 16.98) sowie vom 18. Mai 2000 (BVerwG 3 C 9.99) als maßgebliche Grundlage für den Rückforderungsanspruch wegen Schadensausgleichs nach § 349 LAG den durch den früheren bestandskräftigen Feststellungsbescheid im Lastenausgleichsverfahren festgestellten Schaden angesehen.
  • BVerwG, 26.04.2007 - 7 C 15.06

    Thermische Abfallbehandlung; Rauchgasreinigungsanlage; immissionsschutzrechtliche

    Soweit der Beklagte im Verwaltungsverfahren ausschließlich von einer Grenzwertfestsetzung ausgegangen ist, ist dies als falsa demonstratio jederzeit korrigierbar (Urteil vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 1.02 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 9).
  • BVerwG, 04.10.2010 - 3 B 17.10

    Anteilsrechte; Aktiengesellschaft; Ausforschungsbeweis; Auswahlermessen; Begriff

    Es ist geklärt, dass Miterben, die einen Empfänger von Ausgleichsleistungen gemeinsam beerbt haben, für die Rückzahlungspflicht gemeinsam einzustehen haben, und zwar ungeachtet dessen, dass ihnen im Ergebnis jeweils nur ein Teil des Schadensausgleichs zufließt (vgl. Urteile vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 1.02 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 9 = NJW 2002, 3189 und vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 12 = ZOV 2009, 80).
  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06

    Schadensausgleich; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich;

    Wenn es dort heißt, die Rückforderung richte sich gegen Empfänger von Ausgleichsleistungen, deren Erben oder weitere Erben, so bedeutet dies notwendigerweise, dass Miterben, die gemeinsam den Empfänger von Ausgleichsleistungen beerbt haben, auch gemeinsam für die Rückzahlungspflicht einzustehen haben (vgl. Urteil vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 1.02 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 9 = NJW 2002, 3189), also ungeachtet dessen, dass ihnen im Ergebnis jeweils nur ein Teil des Schadensausgleichs zufließt.
  • BVerwG, 29.01.2004 - 3 B 99.03

    Pflicht eines Miterben zur Rückzahlung des seinem Erblasser gewährten

    Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel des Gesetzes, Doppelentschädigungen zu Lasten der öffentlichen Hand zu vermeiden (vgl. Urteil vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 1.02 - NJW 2002, 3189).

    Das angefochtene Urteil widerspricht nicht dem vom Kläger aus dem Urteil des Senats vom 20. Juni 2002 (a.a.O.) und dem Beschluss vom 10. Juni 1999 (BVerwG 3 B 157.98) hergeleiteten Satz, "dass nur der Erbe erstattungspflichtig ist nach den Grundsätzen des LAG, der auch die Ausgleichsleistung erlangt hat".

  • BVerwG, 05.11.2009 - 3 B 40.09

    Beschwerde eines Erben gegen die Heranziehung zur Rückzahlung von vom Erblasser

    5 Der ebenfalls in der Beschwerdeerwiderung behandelte Einwand der Kläger, die allgemeine Erbenhaftung für Nachlassverbindlichkeiten sei durch § 349 Abs. 5 Satz 1 des Lastenausgleichsgesetzes - LAG - ausgeschlossen, geht daran vorbei, dass diese Vorschrift die Erben der Empfänger der Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz anspricht (vgl. Urteil vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 1.02 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 9) und nicht die Erben der Empfänger nachträglicher Schadensausgleichsleistungen im Sinne des § 342 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LAG, die für die vor dem Erbfall entstandene Rückzahlungsverpflichtung nach § 1967 BGB einzustehen haben (Beschluss vom 31. Juli 2006 - BVerwG 3 B 81.06 - juris).
  • BVerwG, 31.07.2006 - 3 B 81.06

    Rückforderung von Hauptentschädigung von einem Lastenausgleichsempfänger;

    2 Es kann offen bleiben, ob die Rüge, das angefochtene Urteil weiche insbesondere vom Urteil des Senats vom 20. Juni 2002 BVerwG 3 C 1.02 (Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 9 = NJW 2002, 3189) ab, überhaupt zutrifft.
  • VG Gelsenkirchen, 29.04.2008 - 6 K 1639/06

    Rückforderung, Lastenausgleich, Bodenreform, Mehrwertschaden, Objektidentität,

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Mai 2000 - 3 C 9.99 -, Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 8, und vom 20. Juni 2002 - 3 C 1.02 -, NJW 2002, 3189 (3190).
  • BVerwG, 04.10.2006 - 3 B 92.06

    Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des

    3 Hinsichtlich des von der Beschwerde weiter herangezogenen Urteils des Senats vom 20. Juni 2002 BVerwG 3 C 1.02 (Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 9 = NJW 2002, 3189) liegt eine Abweichung nicht vor.
  • VG Arnsberg, 08.08.2008 - 13 K 1576/07

    Anspruch auf Neuberechnung des Endgrundbetrages einer Hauptentschädigung i.R.e.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2000 - 3 C 9.99 -, Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 8; und vom 20. Juni 2002 - 3 C 1.02 -, NJW 2002, 3189, 3190.
  • BVerwG, 26.11.2003 - 3 B 75.03

    Prinzipieller Unterschied zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Völlig eindeutig ist danach, dass Rückforderungsadressat nur der Empfänger der Lastenausgleichsleistung oder des für ihn haftenden Erben etc. sein kann; erlangt er auch die Schadensausgleichsleistung - ggf. wiederum als Erbe - (vgl. das Urteil des Senats vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 1.02 - NJW 2002, 3189), so bleibt er nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung Rückforderungsadressat selbst dann, wenn der Gegenstand der Schadensausgleichsleistung auf Grund eines Vermächtnisses in das Eigentum des Vermächtnisnehmers gelangt ist (BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 1999 - BVerwG 3 B 157.98 -).
  • BVerwG, 11.02.2003 - 3 B 121.02

    Haftung des Erben für eine Rückzahlungsforderung hinsichtlich dem Erblasser

  • VG Gelsenkirchen, 06.02.2007 - 6 K 4886/04

    Lastenausgleich, Rückforderung, polnischer Belegenheitsfall, Schadensausgleich

  • VG München, 05.03.2008 - M 4 S 07.4866

    Lastenausgleichsrecht; Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen wegen

  • VG Berlin, 13.09.2007 - 9 A 388.04

    Rückforderung des Lastenausgleichs nach Schadensausgleich vom Erben

  • VG Trier, 19.10.2005 - 5 K 281/05

    Rückforderung einer Lastenausgleichszahlung wegen nachträglicher Schadlosstellung

  • VG Chemnitz, 20.10.2015 - 5 K 900/13
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 08.05.2002 - Ss 112/02   

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https://dejure.org/2002,24353
OLG Oldenburg, 08.05.2002 - Ss 112/02 (https://dejure.org/2002,24353)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.05.2002 - Ss 112/02 (https://dejure.org/2002,24353)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - Ss 112/02 (https://dejure.org/2002,24353)
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Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3189 (Ls.)
  • NZV 2002, 414
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 05.03.2003 - 1 ObOWi 9/03

    Anforderungen an die Darstellung im Urteil bei Atemalkoholmessung

    Das Amtsgericht hält eine Wartezeit von 20 Minuten nach dem Trinkende bis zum Beginn der ersten Atemalkoholmessung für nicht erforderlich und hat sich deshalb auch nicht der gegenteiligen Rechtsauffassung des "OLG Oldenburg vom 08.05.2002 Ss 112/02, NZV 2002, 414 f" (gemeint ist: OLG Hamm Beschluss vom 3.6.2002 - 2 Ss OWi 316/02, NZV 2002, 414) angeschlossen.
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